Für alle Personen die sich in einer finanziellen Notlage befinden oder bedroht sind, ist der Kontakt zu unserer Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle die richtige Entscheidung.
Die Beratung erfolgt für Sie komplett kostenlos und ist absolut vertraulich. Das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Landkreis Rostock, die Barlachstadt Güstrow, das Amt Güstrow Land, das Amt Krakow am See und der DRK-Kreisverband Güstrow e.V. finanzieren die Beratungsleistung für Sie.
Wir beraten Sie zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und stellen für Sie zur Anhebung der Freibeträge auf dem P-Konto, zur Existenzsicherung, P-Konto-Bescheinigungen aus, wenn Sie z. B. Sozialleistungen für sich und andere Personen entgegennehmen oder Unterhaltspflichten erfüllen. So können wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Ihr Guthaben vor Kontopfändungen schützen.
Da wir eine staatlich anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle sind, führen wir für Sie auch die Verbraucherinsolvenzberatung durch. Wir erarbeiten den Außergerichtlichen Einigungsversuch nach § 305 Insolvenzordnung, der Bedingung für den Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist und erstellen für Ihren Antrag eine Bescheinigung. Wir bearbeiten mit Ihnen den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und stehen Ihnen auch nach Eröffnung des Verfahrens während der Verfahrenslaufzeit bis zur Restschuldbefreiung für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.
Nehmen Sie telefonisch, per Mail oder persönlich Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.
Kontaktdaten finden Sie auf der Seite rechts oben.