Bild zeigt 5 Abdrücke von Händen in verschiedenen Farben in denen sich Symbole von Behinderungen befinden, nicht hören nicht sehen usw. Links und rechts sind zwei Sprechblasen mit Gedanken zur Inklusion Foto: Rosy / Pixabay

Inklusionshelfer

  • begleiten Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperliche, sinnesbezogener und/oder einer Mehrfachbeeinträchtigung in der Kita, in der Schule und/oder im Hort
  • unterstützen das Kind/den Jugendlichen dabei, erfolgreich am Kitaalltag und/oder den Schulalltag teilzunehmen
  • schaffen eine inklusive Lernumgebung
  • beschäftigen sich gezielt mit einem Kind / Jugendlichen
Bild dient nur zur DekorationFoto: Ksv_gracis/Pixabay

Hier wird in den nächsten Tagen ein Video zu sehen sein.

Wir bitten noch um ein wenig Geduld.

Die Ausgangssituation

Kinder und Jugendliche brauchen Wertschätzung für ihre Leistungen und Fähigkeiten, Schutz vor Stigmatisierung und Geringschätzung, Positive Identifikationsangebote und die Möglichkeit, ein stabiles Selbstwertgefühl zu entwickeln.

Unter Umständen kann es passieren, dass etwas nicht im Rahmen der altersgerechten Entwicklung verläuft. Dieses kann verschiedenste Ursachen haben. Die Auffälligkeiten oder Verzögerungen erfordern einer speziellen Unterstützung des Kindes.

Grundsätzlich ist die Individualbegleitung für Kinder und Jugendliche gedacht, deren Unterstützungsbedarf nicht allein von der Kita, dem Hort oder der Schule gedeckt werden kann.

In unterschiedlichen Situationen und bei individuellen Bedarfen ist der Inklusionshelfer zur Stelle. Hierbei sollte das reguläre Vorhaben in der Kita, im Hort oder in der Schule nicht gestört werden.

Das Ziel

Wesentliches Ziel des Einsatzes ist es, durch eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung die behinderungsbedingten Beeinträchtigungen zu kompensieren und die Selbstkompetenz der Kinder so zu erweitern, dass sich zusätzliche Hilfen und Unterstützungsleistungen reduzieren bzw. sogar beendet werden können.

  • Beeinträchtigte Kinder nicht auszugrenzen, sondern aktiv in den Kita-, Schul- und Hortalltag mit einzubeziehen.
  • Den Leistungsberechtigten Kindern/Jugendlichen den Kita-, Schul- und Hortbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern sowie die Teilnahme an entsprechenden Aktivitäten zu gewährleisten.
  • Die Selbstkompetenz der jungen Menschen so zu erweitern, dass sich zusätzliche Hilfen und Unterstützungsleistungen reduzieren oder gar beendet werden können.
  • Eine Hilfestellung im Umgang mit anderen Kindern zu geben.
  • Die Integration in die Gruppe zu ermöglichen.
  • Die Eigenständigkeit und Eigentätigkeit des Kindes anzuregen und zu fördern.

Die Konkretisierung der Ziele erfolgt jeweils im Rahmen des Gesamtplanverfahrens gem. §§ 117 ff SGB IX. In M-V wird die integrierte Teilhabeplanung (ITP M-V) zu Grunde gelegt. Ziel ist es die Leistungsbedarfe zu ermitteln und festzustellen, die in Frage kommenden Leistungen und Rehabilitationsträger zu koordinieren, den gesamten Reha-Prozess zu dokumentieren, zu steuern und zu begleiten.

Die Aufgaben des Inklusionshelfers

Diese unterscheiden sich in ersetzende und befähigende Leistungen und werden durch den zuständigen Sozialhilfeträger in der Integrierten Teilhabeplanung festgeschrieben.

Er übernimmt individuell zugeschnittene betreuende, grundpflegerische und pädagogisch-assistierende Tätigkeiten.

  • befähigende Leistungen

    enthalten insbesondere informatorische, gemeinsam geplante, anleitende, übende und reflektorische Elemente

  • ersetzende Leistungen

    hier werden Handlungen stellvertretend für den jungen Menschen und mit teilweiser Übernahme unter Mitwirkung des Leistungsberechtigten ausgeführt

Keine Aufgaben sind:

  • die gesamte Kindergruppe / Hortgruppe zu beaufsichtigen oder zu führen
  • Verabreichung von Medikamenten ohne ärztliche Anweisung und Vollmacht der Eltern
  • Gestaltung und Durchführung von pädagogischen Angeboten / Kernprozessen für die ganze Gruppe
  • Ein Inklusionshelfer muss sich von den Kindern nicht körperlich angreifen lassen. Er muss reagieren, um das Kind, sich und andere zu schützen.

Noch Fragen?

„Wie funktioniert das alles?“

Die Hilfe beginnt mit dem ITP-verfahren, welches durch das zuständige Sozialamt durchgeführt und verschriftlicht wird. Die integrierte Teilhabeplanung, zu sehen als Prozess, dient als personenzentrierte Hilfe.

„Wer sucht den Inklusionshelfer aus?“

Das Sozialamt arbeitet mit den freien Trägern zusammen, die qualifizierte Inklusionshelfer stellen. Die Eltern können Wünsche äußern.

„Kann der Inklusionshelfer auch außerhalb der Kita/Schule unterstützen?“

Die Leistung ist primär auf die soziale Teilhabe innerhalb der Kita und die Teilhabe an Bildung in der Schule ausgerichtet.

„Was passiert beim Schulwechsel?“

Der Anspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterbestehen, muss aber neu geprüft werden.

„Wie lange wird die Unterstützung gewährt?“

Die Bewilligung erfolgt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum und wird bei Bedarf neu beantragt oder geprüft.

„Fallen für uns Kosten an?“

Nein. Die Leistung ist in der Regel für die Familien kostenfrei.

"Was macht eigentlich ein Inklusionshelfer?"
  • Erläuterungen von Anweisungen
  • individuelle Unterstützung bei der Strukturierung des Tages
  • Beseitigung von Störeinflüssen und Ablenkungen
  • Mit dem Kind in einem ruhigen Bereich arbeiten, um individuelle Förderung zu bieten
  • Vorbereitung des Arbeitsplatzes und gegebenenfalls Materialien anpassen
  • Unterstützung bei der Verwendung individueller Hilfsmittel
  • Förderung von Motivation und Konzentration durch direkte Ansprache und Ermutigung
  • Begleitung / Beaufsichtigung in den Pausen, in Spielsituationen, Ausflügen, Veranstaltungen
  • Mobilitätshilfen (Begleitung beim Raumwechsel, Treppensteigen, Transport mit dem Rollstuhl, Ausgleich motorischer Einschränkungen
  • Erkennen und Vorbeugen möglicher Gefahrensituationen
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und beim An- und Auskleiden
  • In bestimmten Fällen auch pflegerische oder medizinische Tätigkeiten (Begleitung Toilettengang, Medikamentengabe, …)
  • Förderung sozialer, emotionaler und kommunikativer Fertigkeiten
  • Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens
  • Vermittlung in Konfliktsituationen
  • Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten
  • Fokussierung auf das aktuelle Geschehen
  • Erkennen und vorbeugen von Mobbing
  • Regelmäßiges Protokollieren und verfassen von Berichten über die Entwicklung des Kindes im Verlauf der Maßnahme
  • Teilnahme an Entwicklungsgesprächen
  • Inanspruchnahme von Fortbildungen
  • Regelmäßiger Austausch und Kooperation mit den Eltern / Erziehungsberechtigten, Erziehern und Pädagogen des Kindes
  • Gegebenenfalls Mithilfe bei der Umsetzung (psycho-)therapeutischer Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen (Ärzt/innen, Therapeut/innen etc.)