Auf welcher Grundlage basiert die Integrationshilfe?
Gesetzliche Grundlagen:
Aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention basiert die Integrationshilfe auf dem Grundsatz der inklusiven Bildung und gleichberechtigten Teilhabe.
Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch) regelt die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Kindern.
Die Antragstellung erfolgt durch die Personensorgeberechtigten über das zuständige Jugendamt, welches die individuellen Bedarfe feststellt und die Kosten übernimmt.
Wer hat Anspruch auf diese Hilfe?
Zielgruppe:
Die Integrationshilfe richtet sich an junge Menschen, die aufgrund ihrer seelischen Behinderung oder drohenden seelischen Behinderung besondere individuelle Unterstützung in der Kindertagesstätte und im schulischen Umfeld benötigen.
Rechtsanspruch: Kinder und Jugendliche, die die Voraussetzungen erfüllen, haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe. Das bedeutet, dass die zuständigen Behörden verpflichtet sind, die notwendige Unterstützung bereitzustellen.
Was möchten wir mit unserer Arbeit erreichen?
Durch unsere Unterstützung als Integrationshilfe fördern wir die Selbstständigkeit und die sozialen und emotionalen Fähigkeiten der jungen Menschen, damit sie bestmöglich in die Gesellschaft integriert werden können.
Auf die individuellen Bedürfnisse der jungen Menschen einzugehen sowie eine vertrauensvolle Bindung aufzubauen, sind grundlegend für die gemeinsame tägliche Arbeit.
Wo kann die Eingliederungshilfe angeboten werden?
Wir bieten unsere Leistungen in Form der Integrationshilfe im gesamten Landkreis Rostock und Umkreis in folgenden Einrichtungen an:
Schule
Hort
Kindertagesstätte
Bei entsprechenden gemeinsamen Festlegungen in Förder- und Hilfeplänen kann sie auch in der Häuslichkeit oder in Freizeiteinrichtungen stattfinden.
Welche Leistungen bieten wir an?
Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Dazu gehört insbesondere die Unterstützung in den Schulen sowie in den Kindertagesstätten, wie z.B. die Bereitstellung von Integrationshilfen, die den Kindern helfen, den Schulalltag/ Kita- Alltag zu bewältigen und sich in die Klassengemeinschaft/ Gruppengemeinschaft zu integrieren.
Hilfe in lebenspraktischen Bereichen
Unterrichtsbezogene Tätigkeiten
Emotionale Hilfestellungen
Förderung der sozialen Integration





