Im Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) werden minderjährige Kinder und Jugendliche aufgenommen, die in Form einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII vorübergehend aus ihren Familien herausgenommen und zu ihrem Schutz in einer Einrichtung untergebracht werden müssen.
Die Inobhutnahme erfolgt grundsätzlich immer in Rücksprache mit und im Auftrag des Jugendamtes des Landkreises Rostock.
Es handelt sich dabei um eine kurzfristige Schutzmaßnahme zum Wohle von Minderjährigen. Diese soll, neben der Sicherstellung der materiellen Grundversorgung, Entlastung schaffen durch Sicherheit, Ruhe und Zeit sowie der Gewährleistung emotionaler Zuwendung.
In unserer Einrichtung werden die Kinder und Jugendlichen in dieser Zeit umfassend sozialpädagogisch betreut und darin unterstützt, ihre akute Krise zu meistern. Gemeinsam mit den Sozialpädagogen des Jugendamtes, dem Kind/ Jugendlichen und seiner Familie sowie anderen beteiligten Helfersystemen werden verschiedene Handlungsperspektiven erarbeitet, gemeinsam Interventionen geplant und Erwartungen abgeglichen.
Sofern notwendig, werden die Kinder und Jugendlichen von Ärzten und/ oder Therapeuten untersucht und behandelt.