Unsere Einrichtung verbindet mehrere Angebote der stationären Jugendhilfe des DRK Kreisverbandes Güstrow e.V.
Als Clearingstelle nehmen wir gemäß § 42 SGB VIII unbegleitete minderjährige Ausländer im Alter von 14 bis 17 Jahren bei uns in Obhut. Anschließend wechseln unsere Jugendlichen in eine Unterbringung gemäß § 34 SGB VIII in unsere Wohngruppe.
Haben die jungen Menschen ihren 18. Geburtstag erreicht, können sie eine weiterführende Hilfe gemäß §41 SGB VIII beantragen, um sie auch in der Volljährigkeit bestmöglich auf ein selbstständiges Leben vorzubereiten.
Dieses Ziel der Verselbständigung und der Herstellung einer Eigenständigkeit in allen Lebensbereichen ist Schwerpunkt unserer pädagogischen Arbeit, welche durch Empathie, Wertschätzung und Kongruenz gekennzeichnet ist.
Das bieten wir:
Zu unserer Arbeit gehört:
Wir als Team versuchen, den Jugendlichen ein Gefühl von Sicherheit und Verlässlichkeit zu vermitteln, sodass sie unsere Einrichtung als ihr Zuhause ansehen und sich wohlfühlen können. Um dies zu gewährleisten, nimmt unser Team die täglichen Erziehungsaufgaben, rund um die Uhr, im Schichtdienst wahr.