Eingliederungshilfe SGB VIII § 35a

Schulbegleitung

Eingliederungshilfe

Was ist das?

Dient der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Kindern, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Im Kontext der 1zu1 Begleitung bedeutet dies, dass die jungen Menschen mit besonderen Bedürfnissen Unterstützung erhalten, um am Schul- oder Kindergartenalltag teilnehmen zu können. Der Bereich Eingliederungshilfe stellt für die Kinder und Jugendlichen, die aufgrund ihrer Behinderung beim Schul- oder Kitabesuch auf individuelle Unterstützung angewiesen sind, ein Hilfs- und Kommunikationsmittel dar und unterstützt sie, die gruppenbezogenen Angebote der Fachkräfte anzunehmen und zu verarbeiten.

Auf welcher Grundlage basiert die Schulbegleitung?

Gesetzliche Grundlagen:
Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch) regelt die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Kindern. 

Antragstellung durch die Personensorgeberichtigten über das zuständige Jugendamt - Individuelle Bedarfsfeststellung und Kostenübernahme durch das Amt

Wer hat Anspruch auf diese Hilfe?

Zielgruppe: Die Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung besondere Unterstützung im schulischen Umfeld benötigen.

Rechtsanspruch: Kinder und Jugendliche, die die Voraussetzungen erfüllen, haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe. Das bedeutet, dass die zuständigen Behörden verpflichtet sind, die notwendige Unterstützung bereitzustellen.

Was ist das Ziel? / Wo geht die Reise hin?

Das übergeordnete Ziel der Schulbegleitung ist es, die Selbstständigkeit und die sozialen Fähigkeiten des Kindes zu fördern, damit es bestmöglich in die Gemeinschaft integriert werden kann.

Wo kann die 1 zu1 Begleitung Unterstützung anbieten?
  • Schule
  • Hort
  • Kindertagestätte
  • Bei entsprechenden gemeinsamen Festlegungen in Förder- und Hilfeplänen kann sie auch in der Häuslichkeit oder in Freizeiteinrichtungen stattfinden.
Welche Leistungen bieten wir an?

Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Dazu gehört insbesondere die Unterstützung im schulischen Bereich, wie z.B. die Bereitstellung von Schulbegleitern, die den Kindern helfen, den Schulalltag zu bewältigen und sich in die Klassengemeinschaft zu integrieren. 

  • Hilfe in lebenspraktischen Bereichen
  • Unterrichtsbezogene Tätigkeiten
  • Emotionale Hilfestellungen
  • Förderung der sozialen Integration
WO? Unser Team…

… wir bieten unsere Leistungen in Form der Integrationsassistenz im gesamten Landkreis Rostock an.

Unsere Mitarbeiter werden durch die Teamleiter unterstützt. Die Teamleitungen sind der übergeordneten Fachbereichsleitung für Eingliederungshilfe nach SGB VIII unterstellt. Sie sind verantwortlich für die Koordination unserer Mitarbeiter und Klienten, die Betreuung unseres Teams und die Sicherstellung, dass wir unsere gemeinsamen Ziele erreichen.