Kinder- und Jugendnotdienst

Bild zeigt Frau Juliane Zimmermann

Ansprechpartnerin

Frau
Juliane Zimmermann


Tel:03843 7737812
j.zimmermann@drk-guestrow.de

Im Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) werden minderjährige Kinder und Jugendliche aufgenommen, die in Form einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII vorübergehend aus ihren Familien herausgenommen und zu ihrem Schutz in einer Einrichtung untergebracht werden müssen.

Die Inobhutnahme erfolgt grundsätzlich immer in Rücksprache mit und im Auftrag des Jugendamtes des Landkreises Rostock.

Es handelt sich dabei um eine kurzfristige Schutzmaßnahme zum Wohle von Minderjährigen. Diese soll, neben der Sicherstellung der materiellen Grundversorgung, Entlastung schaffen durch Sicherheit, Ruhe und Zeit sowie der Gewährleistung emotionaler Zuwendung.

In unserer Einrichtung werden die Kinder und Jugendlichen in dieser Zeit umfassend sozialpädagogisch betreut und darin unterstützt, ihre akute Krise zu meistern. Gemeinsam mit den Sozialpädagogen des Jugendamtes, dem Kind/ Jugendlichen und seiner Familie sowie anderen beteiligten Helfersystemen werden verschiedene Handlungsperspektiven erarbeitet, gemeinsam Interventionen geplant und Erwartungen abgeglichen.

Sofern notwendig, werden die Kinder und Jugendlichen von Ärzten und/ oder Therapeuten untersucht und behandelt.

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche von 0 bis 17 Jahren

  • die von sich aus um eine Unterbringung bitten (in Rücksprache mit dem Jugendamt des Landkreises Rostock)
  • deren Wohl dringend gefährdet ist (in diesem Fall nimmt das zuständige Jugendamt das Kind aufgrund einer Kindeswohlgefährdung in Obhut)
  • unbegleitete ausländische Kinder oder Jugendliche, die sich ohne Sorgeberechtigte in Deutschland aufhalten

Ziele

  • Grundbedürfnisse wie Schlafen, Essen und emotionale Geborgenheit sicherstellen
  • individuelle Krisen gemeinsam meistern
  • Problemlage zusammen mit allen Beteiligten klären
  • vor äußerer Bedrohung und Gewalt beschützen
  • Perspektiven klären, beraten und unterstützen

Rechtsgrundlage

§ 42 i.V. mit § 36 SGB VIII
 

Methoden & Grundleistungen

Den Kern unserer Arbeit bilden:

  • die Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes
  • der integrative Beratungsansatz
  • Krisenintervention und Krisenmanagement
  • sozialpädagogische Begleitung, Beratung und Intervention
  • Begleitung beim Besuch von Ärzten, Ämtern und anderen Institutionen
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit

 

Bild zeigt eine Telefonnummer zur Meldung von Kindeswohlgefährdung
Möchten Sie eine Kindeswohlgefährdung melden oder befinden Sie sich in einer Krisensituation, dann melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: