Portrait einer Mutter mit Baby. Foto: M. Eram / DRK e.V.

Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Sie sind erschöpft? Kindererziehung, Haushalt, Beruf, ein Trauerfall oder ein zu pflegender Angehöriger können Mehrfachbelastungen sein, die Ihre Gesundheit beeinträchtigen oder gefährden.
Beratung zu Mutter Kind KurenFotograf: Michel Eram …

An wen richtet sich unser Angebot?

An Mütter mit ihren Kindern sowie an Väter mit Kindern. 

Die Muttervorsorge oder Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von drei Wochen außerhalb Ihrer gewohnten Umgebung zu bewegen. 

In den DRK-Einrichtungen lernen Sie, sich von den Anforderungen des Alltags zu erholen, neue Kräfte zu sammeln, und die eigene Rolle in der Familie zu reflektieren. Zugleich lernen Sie neue Wege kennen, mit den Mehrfachbelastungen umzugehen. 

Unser Beratungsangebot richtet sich ebenfalls an pflegende Angehörige. 

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Seit 2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird.

Wir empfehlen Ihnen, die DRK-Beratungsstelle Ihres Kreis- oder Ortsverbandes schon vor dem Arztbesuch aufzusuchen. Hier nimmt man sich Zeit für Sie und berät Sie kostenlos. Mit dem Berater vor Ort besprechen Sie die Bedürfnisse, die sich aus Ihrer persönlichen Lebenssituation ergeben und das weitere Vorgehen. Der Arzt oder die Ärztin erstellt das Attest bzw. die Atteste. Nach Vorlage des Attestes übernimmt die Beraterin die Antragsstellung bei der Krankenkasse und hilft Ihnen im Fall einer Ablehnung bei der Formulierung des Widerspruchs.

Wer übernimmt die Kosten?

In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer stationären Maßnahme.

Es verbleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen. In Härtefällen berät Sie Ihr DRK-Kreisverband über andere Finanzierungswege und Zuschussmöglichkeiten.

Wo kann ich mehr erfahren?

Der Berater im DRK-Kreisverband informiert Sie über Vorsorge- und Nachsorgeangebote im Rahmen der Familienarbeit und Gesundheitsförderung und weist auf entsprechende Angebote hin. Er ist Ihr Ansprechpartner für alle im Zusammenhang mit der Maßnahme auftretenden Fragen, wie z.B. zu der jeweiligen Einrichtung, oder zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger für die Dauer des Aufenthaltes. Gerne übernimmt der DRK-Berater die Reservierung in einer geeigneten DRK-Einrichtung für Sie.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.

Mit Hilfen zur Erziehung unterstützen wir Eltern. Damit Kinder und Jugendliche sich auch bei Problemen gut entwickeln können. Informieren Sie sich jetzt!

Das DRK betreut über 100.000 Kinder zwischen zwei Monaten und 14 Jahren in Tagesstätten und Horten.