fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

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Fahrdienst

Bild zeigt Herrn Sven Führer

Ansprechpartner

Herr
Sven Führer

Tel: 03843 774 9 788
s.fuehrer@drk-guestrow.de

DRK Kreisverband Güstrow e.V.
Hagemeisterstraße 5
18273 Güstrow

Wenn der Verkehr nicht wäre, wenn ich ein Auto hätte oder wenn ich körperlich fitter wäre? Die Fahrdienste des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) machen mobil und aktiv sein auch ohne wenn im Alter möglich. Wir bringen jeden sicher ans Ziel und zurück.

Was ist der Fahrdienst?

Getreu dem Motto „Wir helfen Menschen“ sichert der Fahrdienst seit 1990 die Mobilität im Kreisverband. An den Standorten Güstrow und Teterow, mit insgesamt über 70 speziell geschulten Mitarbeitern und circa 50 Fahrzeugen aller Größen, befördern wir dafür primär Kinder, Menschen mit Behinderung und Senioren. Diesen ermöglichen wir u.a. Fahrten zu Kindertagesstätten, Schulen, Arbeitsplätzen oder Tagespflegen und somit die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Des Weiteren gehören die Bereiche Krankentransport, Essen auf Rädern und Ausflugfahrten jeglicher Art zu unserem Portfolio. Hierfür verfügen wir über einen breiten Fuhrpark größtenteils behindertengerechter Fahrzeuge inkl. Rollstuhlrampen, darunter u.a. ein Bus mit 50 Sitzplätzen, 2 Kleinbusse mit 15 bzw. 16 Sitzplätzen, unzählige Kleinbusse mit 8 Sitzplätzen, diverse Kleintransporter und ein spezielles Fahrzeug für den Krankentransport in Teterow.

Wen fahren wir?

  • körperbehinderte Menschen
  • geistig behinderte Menschen
  • Menschen, die durch besondere Umstände keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis benutzen können
  • Senioren, insbesondere solche, die das 75. Lebensjahr erreicht haben
  • wir fahren auch für alle Einrichtungen, die den oben genannten Personenkreis betreuen

Mit uns bleiben Sie mobil

Die Fahrdienste ermöglichen praktisches und bequemes Reisen, ob mit oder ohne Gehstock, Rollator oder Rollstuhl. 

Wir ermöglichen den Weg zur Arbeit und den Arztbesuch sowie eine Stipp-Visite bei Freunden und vieles mehr, wie z.B.:

  • Zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte
  • Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus
  • Zu Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Zu Veranstaltungen jeglicher Art
  • Ausflüge
  • Einkaufsfahrten (siehe auch Hauswirtschaftliche Hilfen)
  • Privatbesuche
  • Freizeitaktivitäten

Kosten

In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten von den Krankenkassen übernommen. Ansonsten wird kilometergenau abgerechnet - sie zahlen also nur, wenn Sie unsere Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.

Ihr Fahrdienst klärt Sie auch darüber auf, bei welchen Fahrten Sie vorher eine ärztliche Genehmigung (Transportschein) benötigen und welche Fahrten prinzipiell privat berechnet werden müssen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort Kontakt auf.