Viele Menschen begünstigen in ihrem Testament gemeinnützige Organisationen. Auch der DRK Kreisverband Güstrow e.V. (im Folgenden DRK Güstrow) ist auf Spenden angewiesen, um die Bereiche Vereinsarbeit, Wohlfahrt und Jugendarbeit zu finanzieren. Mit einem Vermächtnis bzw. Legat unterstützen Sie unsere Arbeit nachhaltig und die für Sie bedeutsamen Werte werden auch über ihr Leben hinaus weitergetragen.
Durch ein Vermächtnis, auch Legat genannt, können Sie einen gemeinnützigen Verein wie das DRK Güstrow an Ihrem Nachlass beteiligen. Dadurch würde dem DRK Güstrow keine Erbenstellung eingeräumt, stattdessen würde der Verein einen Anspruch auf Entrichtung eines Vermächtnisses gegenüber dem Vermächtnisbelasteten, d. h. einer von Ihnen bezeichneten Person oder Ihrer Erbengemeinschaft selbst, erhalten. Der von Ihnen vermachte Betrag oder die von Ihnen vermachte Sache (Schmuck, Wertpapiere, Grundstücke etc.) in beliebiger Höhe würde vor der Erbteilung ausgeschüttet, sofern damit die Pflichtteile Ihrer Erben nicht verletzt werden.
In einem handschriftlichen oder öffentlichen Testament müssen Sie dafür z. B. den folgenden Satz aufnehmen: „Dem DRK Kreisverband Güstrow e.V., Hagemeister Straße 5, 18273 Güstrow, vermache ich einen Betrag in Höhe von _,_ _ Euro.“
Ein handschriftliches Testament kann selbstständig verfasst werden, sofern die Form gewahrt wird:
Ein öffentliches Testament wird von einem Notar aufgesetzt und muss im Beisein von zwei Zeugen unterzeichnet werden.
Natürlich können Sie bestimmen, ob Ihr Vermächtnis dem DRK Güstrow insgesamt oder einem speziellen Projekt, das Ihnen am Herzen liegt, zukommen soll. Als anerkannte gemeinnützige Organisation ist das DRK Güstrow von der Erbschaftssteuer befreit.
Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung bei diesem Thema an.
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