· Pressespiegel

Frauenschutzhaus Güstrow: Ein sicherer Zufluchtsort bei häuslicher Gewalt

Bild zeigt Frau Ronja Jäger, Einrichtungsleiterin des Frauenschutzhauses in Güstrow, am Rednerpult stehend und zu den Stadtvertretern in Bützow sprechen. Im Hintergrund ist eine Leinwand zu sehen, auf die ein Bild (gemalt Segelboote die einen Hafen verlassen bzw. ansteuern - nur schemenhaft zu erkennen) projiziert wird. Darunter der Schriftzug "Das Frauenschutzhaus Güstrow"Foto: Robert Grabowski
Ronja Jäger erklärte auf der Stadtvertretersitzung in Bützow die Arbeit des Frauenschutzhauses in Güstrow.

Nordkurier online, 27.04.2026 von Robert Grabowski

Neuer Rückenwind für den Schutz vor häuslicher Gewalt. Das Frauenhaus in Güstrow ist nun beim DRK und bietet sogar eine barrierefreie Wohnung.

Nachdem das Frauenschutzhaus in Güstrow 34 Jahre vom Verein „Arche e.V. – Für Frau und Familie“ betrieben wurde, ist es seit Jahresbeginn in Trägerschaft des DRK-Kreisverbands Güstrow. „Wir sind froh, dass wir das DRK für uns gewinnen konnten“, sagt die sozialpädagogische Einrichtungsleiterin Ronja Jäger. Hintergrund sind steigende bürokratische und finanzielle Anforderungen, die der kleine Verein mit seinen zehn Mitgliedern nicht mehr leisten konnte. Der bisherige Trägerverein bleibt aber als Förderverein bestehen.

21 Plätze in neun Ein- und Zweiraumwohnungen.

Das Frauenschutzhaus in Güstrow verfügt über 21 Plätze in neun Ein- und Zweiraumwohnungen. Damit können neun Frauen und ihre Kinder untergebracht werden. Die Einrichtung ist nach Angaben der Leitung im Schnitt zu etwa 80 Prozent ausgelastet. Jede Wohnung hat eine eigene Küche und ein eigenes Bad. „Das macht für unsere Frauen Lebensqualität aus. Sie haben somit ihre Privatsphäre“, erklärte Ronja Jäger auf der jüngsten Stadtvertretersitzung in Bützow, wo sie das Frauenschutzhaus näher vorstellte.

Unkomplizierte Aufnahme

Seit Anfang 2025 steht zudem eine mit Bundesmitteln umgebaute barrierefreie Wohnung zur Verfügung. „Wir sind froh, dass wir das umsetzen konnten“, so Jäger. Drei Vollzeit-Sozialarbeiterinnen betreuen die Bewohnerinnen. Die Stadt Güstrow stellt das Gebäude mietfrei zur Verfügung, es wurde 1997 für den Zweck saniert. „Wenn wir Platz haben, nehmen wir sofort auf“, spricht Ronja Jäger von einer für gewöhnlich vollkommen unbürokratischen und unkomplizierten Aufnahme.

Die Bewohner zahlen Nutzungsentgelte, die sich an den Richtwerten des Landkreises für angemessenen Wohnraum orientieren. Beträge von etwa 450 bis 600 Euro seien üblich, abhängig von der Wohnungsgröße. „Wir müssen Eigenmittel erwirtschaften, um Fördermittel zu bekommen. Das decken wir damit ab“, erklärt Ronja Jäger. Das Frauenhaus finanziert sich ansonsten über Landesmittel für Personal- und Sachkosten, Zuschüsse des Landkreises Rostock, der Stadt Güstrow, des Amtes Bützow-Land, Nutzungsentgelte sowie Spenden.

Das Allerwichtigste sind Schutz und Sicherheit 

Neben der Unterbringung bietet das Team ambulante Beratung, auch für Betroffene, die aus Sicherheits- oder Finanzgründen nicht einziehen können. Ziel ist zunächst die Absicherung von Existenz und Einkommen – eigenes Konto, Leistungen, Unterhalt – und in der Folge ein selbstbestimmtes Leben. Im Fokus stehen Frauen, die von körperlicher, psychischer, sexualisierter oder ökonomischer Gewalt betroffen oder bedroht sind. „Das Allerwichtigste ist der Schutz und die Sicherheit für unsere Betroffenen“, stellt Ronja Jäger klar.

Sie arbeitet seit elf Jahren im Frauenschutzhaus. „Was immer passiert, ist die Stärkung des Selbstwertgefühls. Das macht die Arbeit auch so wertvoll und besonders“, sagt sie. Viele Betroffene erlebten Isolation und finanzielle Abhängigkeit. Die Arbeit im Haus folgt dem Prinzip der Parteilichkeit: Den Schilderungen der Betroffenen wird geglaubt, Entscheidungen bleiben freiwillig. Die Aufenthaltsdauer liegt meist zwischen drei und sechs Monaten, bei laufenden Verfahren auch länger.

„Die wenigsten, die zu uns kommen, wollen Strafanzeige erstatten. Sie wollen nur ihre Ruhe haben. Sie möchten, dass man ihnen glaubt. Wir unterstützen alles, was notwendig ist“, sagt Ronja Jäger. Auch volljährige junge Frauen, etwa bei Gewalt in der Herkunftsfamilie oder Zwangsverheiratung, können aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet aber auch eine Risikoanalyse. „Bei hoher Gefährdungslage wird eine Unterbringung außerhalb der Region organisiert“, so Jäger.