Zu unserem Kreisverband zählen:
Stand 31.12.2024
Unser Kreisverband bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung:
Diese Grundsätze sind für ihn und seine Gliederungen sowie deren Mitglieder verbindlich.
(Satzung / §1 / (7) Grundsätze des DRK)
Entsprechend unseres Auftrages helfen wir Menschen allein nach dem Maß der Not und Hilfsbedürftigkeit, ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, soziale Stellung oder politische Zugehörigkeit. Wir folgen bei unserer Hilfe – wo möglich – dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe.
Im Rahmen unserer Möglichkeiten erfüllen wir als Teil der nationalen Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland die Aufgaben, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenzen ergeben. (Satzung §2 / (1))
Wir sind ein anerkannter Verband der freien Wohlfahrtspflege. In dieser Verpflichtung nehmen wir die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen und wirken auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hin. Als Hilfsorganisation stellen wir uns der Aufgabe, menschliche Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben, zu verhüten und zu lindern.
Wir helfen, beraten und leisten Dienste nach einem umfangreichen Aufgaben- und Leistungskatalog hier vor Ort im Landkreis Rostock. (Satzung / §2 / (2)).