Seit einer neuen EU-Regel herrscht Verwirrung: Was darf noch in den Altkleider-Container, was gehört in den Müll? Wir klären auf.
Wohin mit der ausgefransten Socke oder der löchrigen Jeans? In den Müll, in den Container oder lieber zum Wertstoffhof? Seit Anfang des Jahres sorgt eine Gesetzesänderung für Verwirrung beim Thema Altkleider.
In Altkleider-Containern landet zunehmend Müll
„Uns haben schon viele Nachfragen dazu erreicht“, bestätigt Elena Fehlhaber vom DRK-Kreisverband Güstrow. „Auch am Inhalt unserer insgesamt 46 Kleidercontainer erkennen wir, dass es Aufklärungsbedarf gibt.“ Das Rote Kreuz und andere Verbände oder Unternehmen, die Altkleider-Container bereitstellen, sind die Leidtragenden. Was eigentlich für tragbare Kleidung gedacht ist, wird zunehmend zur Restmüllstation.
Die Folgen: Ehrenamtliche müssen den Dreck sortieren – und gut erhaltene Kleidung landet unbrauchbar im Müll. „Mitunter gerät auch anderer Unrat in die Container. Für die Ehrenamtlichen eine wirkliche Zumutung bei der Sortierung und für die Kleiderkammern und damit die Hilfesuchenden ein Verlust an Kleiderspenden, denn der Inhalt muss in diesen Fällen komplett entsorgt werden“, erklärt Elena Fehlhaber.
Noch brauchbare Kleidung gehört nicht in den Hausmüll
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt seit Jahresbeginn EU-weit die getrennte Sammlung von Textilien vor. Was viele nicht wissen: Stark verschmutzte Kleidung oder kaputte Lumpen gehören weiterhin in die Restmülltonne. Das hat sich trotz der neuen Regelung nicht geändert. Was sich geändert hat: Noch brauchbare Kleidung darf nicht mehr in den Hausmüll.