Das Präsidium fördert und koordiniert die Rotkreuzarbeit im Kreisverband unter Beachtung der Einheit des DRK. Es formuliert Strategien und Ziele für den Vorstand und die Gliederungen des Kreisverbandes (§ 7 Abs. 1). Es ist für die verbandspolitische Leitung und Kontrolle des Kreisverbandes und seiner Gliederungen verantwortlich. Das Präsidium sorgt für die Durchführung der Beschlüsse, die der Bundesverband des DRK verbindlich nach den §§ 7 Abs. 1, 13 Abs. 1, 19 Abs. 3 der Satzung des Bundesverbandes oder der Landesverband nach § 20 Abs. 5 der Satzung des Landesverbandes fassen. (Satzung / § 22)