Betreutes Jugendwohnen

Bild zeigt Frau Stephanie Studier

Ansprechpartnerin

Frau
Stephanie Studier


s.studier@drk-guestrow.de

In unserem Betreuten Jugendwohnen stehen uns vier 1- Zimmer- Wohnungen im Rahmen eines betreuten Einzelwohnens zur Verfügung.

Entsprechend des Verselbstständigungsgrads werden hier 4 Jugendliche/ junge Erwachsene gemäß §34/ 41 SGB VIII ab dem 17. Lebensjahr sozialpädagogisch betreut und bis zur wirtschaftlichen, sozialen und emotionalen Eigenständigkeit begleitet.

Unsere sozialpädagogische Hilfe richtet sich hierbei nach den Bedarfen und Ressourcen der jungen Menschen. Diese finden bei uns einen geschützten Raum und Zeit sich zu stabilisieren, bevor sie in die Eigenständigkeit entlassen werden.

Jedem jungen Menschen steht eine möblierte 1- Zimmer- Wohnung zur Verfügung mit einer eigenen Küche und einem eigenen Badezimmer. Entsprechend des Bedarfs finden regelmäßige Angebote im Rahmen der Verselbstständigung und der Beratung statt. Diese passen sich stets an die Entwicklung und an den Zielen des jungen Menschen an. Ein überlegter Umgang mit Geld, wird dabei genauso gefördert wie die selbstständige Haushaltsführung und die Eigenverantwortung im behördlichen Bereich.

Dabei erfahren die jungen Menschen ein verlässliches und vertrauensvolles Beziehungsangebot, um individuell mit den vorhandenen Ressourcen an ihren individuellen Zielstellungen zu arbeiten.

Wir betrachten jeden jungen Menschen als eigenständige Persönlichkeit, als Experte/in für sich selbst und begegnen ihnen stets auf Augenhöhe. Die jungen Menschen gestalten die Hilfe aktiv mit.

Eine enge Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten, Schulen oder Ausbildungsbetrieben, dem Amt für Kinder- und Jugendhilfe, der Agentur für Arbeit, der Jugendberufsagentur, Schulsozialarbeitern, ortsansässigen Vereinen, Ärzten/innen und Therapeuten/innen ist uns von enormer Bedeutung.

Unsere pädagogische Grundhaltung ist durch Empathie, positive Wertschätzung und Kongruenz gekennzeichnet.

Zielgruppe

junge Menschen im Alter von 16- 21 Jahren

Rechtsgrundlage

§§ 27, 34, und 41 in Verbindung mit § 36 SGB VIII

Plätze

4 Plätze

Methoden & Grundleistungen

Den Kern unserer Arbeit bilden:

  • die Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes
  • sozialpädagogische Begleitung, Beratung und Intervention
  • Begleitung beim Besuch von Ärzten/innen, Ämtern und anderen Institutionen
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • Einbindung in den Sozialraum
  • ressourcenorientierte Einzelfallarbeit