Der Kreisverband wird in allen Angelegenheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie bei entsprechenden Übungen und Einsätzen durch den Beauftragten für Katastrophenschutz
(K-Beauftragter) gegenüber der zuständigen Katastrophenschutzbehörde repräsentiert. Des Weiteren obliegt es ihm, unter der maßgeblichen Assistenz des K-Arbeitskreises, die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des vorhandenen Einsatzpotentials zu gewährleisten.
Der Konventionsbeauftragte ist zur Verbreitung der Kenntnis über das humanitäre Völkerrecht sowie der Grundsätze und Ideale der Bewegung bestellt.
Die Medizinproduktebeauftragte ist eine benannte Person für Gesundheitseinrichtungen, die für die Einhaltung des Medizinprodukterechts verantwortlich ist. Der Beauftragten obliegt die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Umgangs mit Medizinprodukten, von der Beschaffung über die Anwendung bis zur Instandhaltung. Zu ihren Kernaufgaben gehören die Beratung des Personals, die Überwachung der Gerätesicherheit und die Meldung von Vorkommnissen an die zuständigen Behörden.