Kostenübernahme

Die Unfallversicherungsträger übernehmen in der Regel die Kosten für Erste Hilfe Lehrgänge. Bitte informieren Sie sich
vorab bei Ihrem Unfallversicherungsträger, für wie viele Teilnehmer/-innen eine Kostenübernahme gewährt wird.
Wichtig! Die Kostenübernahme ist nur mit einem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular möglich.

Ohne Kostenübernahmezusage

Wenn Ihre zuständige Berufsgenossenschaft (BG) eine der aufgelisteten ist, können Sie den Erste-Hilfe Kurs über das hinterlegte Abrechnungsformular abrechnen. 

Bitte beachten Sie: 

  1. Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein
  2. Es ist am Kurstag im Original beim Kursleiter abzugeben
  3. Liegt kein vollständig ausgefülltes Formular im Original bei der Kursleitung vor, erhalten die Teilnehmenden kein Teilnahmezertifikat und Sie haben 14 Tage Zeit, das Abrechnungsformular nachzureichen.
  • BG Bau - Bauwirtschaft
  • BG ETEM - Energie Textil Electro Medienerzeugnisse
  • BGHW - Handel und Warenlogistik
  • BGHM - Holz and Metall
  • BG RCI - Rohstoffe und chemische Industrie
  • VBG - gesetzliche Unfallversicherung
  • SVLFG - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • UVB - Unfallversicherung Bund and Bahn
  • BG Verkehr - Transport und Verkehrswirtschaft

   

Abrechnungsformular download 


Mit Kostenübernahmezusage

Wenn Ihre zuständige Berufsgenossenschaft (BG) einer der aufgelistet ist, können Sie den Erste-Hilfe Kurs über die jeweilige BG abrechnen lassen, benötigen aber vorab eine Kostenübernahme. Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrer BG in Verbindung.

Bitte beachten Sie: 

  1. Die Kostenübernahme muss vorab bei Ihrer BG beantragt und der Ausbildungsstelle zugeschickt werden
  2. Am Kurstag muss das ausgefüllte Abrechnungsformular vollständig und im Original dem Ausbilder übergeben werden
  3. Liegt kein vollständig ausgefülltes Formular im Original inkl. Kostenübernahme bei der Ausbildungsstelle vor, erhalten die Teilnehmenden kein Teilnahmezertifikat und Sie haben 14 Tage Zeit, die Unterlagen nachzureichen.
  • alle Unfallkassen
  • BGN - Nahrungsmittel und Gastgewerbe
  • BGW - Gesundheitsdient und Wohlfahrstspflege
  • UK/FUK BB - Unfallkasse Brandenburg und feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg
  • GUVH/LUKN - Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover / Landesunfallkasse Niedersachsen
  • KUVB - Kommunale Unfallversicherung Bayern, Bayerische Landesunfallkasse

   

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