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| Mitgliedschaft im DRK | |||
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Wehrpflichtige können ihre Wehrpflicht (Wehrdienst oder Zivildienst) auch als Ersatzdienst im Katastrophenschutz ableisten. Mit Ableistung einer 6-jährigen Mitwirkungszeit im Katastrophenschutz entfällt die Pflicht zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes. Dafür ist die Verpflichtung bei einer im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation für mindestens diesen Zeitraum nötig. Diese Zeit kann in dringenden Ausnahmefällen auch unterbrochen werden. Generell kommt es hier jedoch auch auf die tatsächliche Mitwirkung im Katastrophenschutz an, die aufgrund der Wehrgerechtigkeit auch in möglichst zusammenhängenden Zeiträumen abzuleisten ist.
Wenn für Euch also der Wehrdienst oder der Zivildienst nicht in Frage kommen, habt ihr die Möglichkeit in einem unserer Katastrophenschutzeinheiten- Sanitätsdienst, oder Betreuungsdienst- tätig zu werden.
Regelmäßige Weiterbildungen und Übungsabende entsprechend eines Ausbildungsplanes sind ebenso Pflichtveranstaltungen wie die Teilnahme an sanitätsdienstlichen Aktionen.