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| Mitgliedschaft im DRK | |||
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Sie brauchen Hilfe, weil Sie selbst oder jemand aus der Familie straffällig geworden ist?
Unsere Jugendgerichtshilfe richtet sich an straffällig gewordene Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren nach richterlicher Weisung (Jugendstrafrecht) bzw. auch präventiv auf Antrag von Eltern bzw. Sorgeberechtigten und entsprechendem Auftrag des Landkreises Güstrow (Jugendamt).
Unsere sozialpädagogische Betreuung gibt dem Jugendlichen die Chance für eine kontinuierliche Aufarbeitung seiner persönlichen Entwicklung und seinen Verhaltensauffälligkeiten. Die Betreuung schafft Voraussetzungen für eine erfolgreiche Lebensbewältigung, sowie eines verantwortungsbewussteren und aufrichtigeren Lebenswandels ohne strafbare Handlungen. Schwerpunkte der Betreuung sind u.a. die Stabilisierung der Persönlichkeit, die Förderung des Selbstvertrauens, die Verbesserung der Beziehungsfähigkeit, Unterstützung zur sozialen Integration, die Förderung der Kommunikations- und Kontaktfähigkeit, die Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien und intensive Hilfestellung für eine eigenverantwortliche Lebensführung. Der Jugendliche wird bei der Bewältigung persönlicher und sozialer Belange, wie z.B. Schulden, Arbeit und Ausbildung, Wohnungssuche, Drogenproblemen, Behördengängen, beraten und begleitet.
Ziel der Jugendgerichtshilfe ist es, jungen Straftätern die Tragweite ihres Handelns zu verdeutlichen und sie zur Einsicht in ihre Fehler zu bewegen. Das beinhaltet die Aufarbeitung der Tatursachen wie Tatfolgen. Betroffene Jugendliche sollen einen alternativen Umgang mit ihren Gefühlen lernen, die zum kriminellen Verhalten geführt haben. Dabei helfen z. B. soziale Trainingskurse und erlebnispädagogische Erfahrungen zu anderen Verhaltensmustern zu gelangen. Darüber hinaus zeigt die Jugendgerichtshilfe Möglichkeiten auf, mit denen Untersuchungshaft und Freiheitsentzug vermieden und pädagogische Hilfen angewandt werden können.
Inhaftierte Jugendliche erhalten, neben der notwendigen Unterstützung zur Wahrung der persönlichen Beziehungen z. B. zur Familie usw., Hilfe bei der Verarbeitung der persönlichen, insbesondere emotionalen Probleme der Inhaftierung, Hilfe bei der Entwicklung von Perspektiven für die Zeit nach der Entlassung sowie Unterstützung bei der Umsetzung. Die Verbindung zum Inhaftierten wird kontinuierlich aufrecht gehalten, um die Resozialisierung in die Gemeinschaft zu ermöglichen. An dieser Stelle geht die Betreuung in der Regel über die Haftzeit hinaus und umfasst die ersten Monate der Resozialisierungsphase.
Wenn Sie mehr über unsere Arbeit wissen möchten oder eine individuelle vertrauliche Beratung benötigen, dann richten Sie Ihr Anliegen an unseren unten genannten Ansprechpartner!