Kleiderkammern
Suchdienst
Gemeinnützige Arbeit
Kriseninterventions-
dienst
Spezielle Hilfen
Rettungsdienst
![]() |
|||
| Mitgliedschaft im DRK | |||
![]() |
|||
|
|||
Die Sozialpädagogen gewährleisten ambulante Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 – 35 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes,
insbesondere Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand und soziale Gruppenarbeit.
Die Hilfe erhalten Familien, Eltern, Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei:
Die Hilfen erfolgen unabhängig und streng vertraulich. Persönliche Beratung und/oder praktische Hilfe werden auf Wunsch und nach Absprache bei Ihnen zu Haus gewährleistet.