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| Mitgliedschaft im DRK | |||
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Zu jeder Zeit bieten wir Kindern und Jugendlichen Hilfe an, deren persönliches Wohl gefährdet ist, aber auch denen, die Straftaten begangen haben, die bei der Polizei bekannt geworden sind und strafrechtlich verfolgt werden. Durch Erziehungsbeistand und sozialpädagogische Familienhilfe können wir Ihnen als Eltern und Ihren Kindern bei der Bewältigung der unterschiedlichen Probleme zur Seite stehen. Die geeignete und notwendige fachliche Hilfe kann durch die Mitarbeiter in den unterschiedlichen stationären und ambulanten Bereichen gewährt werden. Dazu zählen das Kinder- und Jugendwohnhaus, die ambulante Kinder- und Jugendhilfe, die Jugendgerichtshilfe und die Schulsozialarbeiter in den Schulen des Landkreises Güstrow.
Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz.